Prüfungen
Die Prüfung von Flurförderzeugen und Hubarbeitsbühnen durch einen Sachkundigen ist durch die Berufsgenossenschaften mindestens 1x jährlich vorgeschrieben.
Treibgasstapler und Dieselgeräte, die zeitweise in Hallen eingesetzt werden, müssen gemäß DGUV Vorschrift 79 (bisher BGV D34) "Treibgasanlagen" bzw. TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" halbjährlich eine Abgasprüfung bekommen.
Treibgasstapler müssen außerdem jährlich auf Dichtheit der Treibgasanlage geprüft werden.
Regalanlagen müssen 1x jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Ladegeräte von Elektrogeräten unterliegen auch der jährlichen Überprüfung gem. DGUV Vorschrift 3.
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, alle diese Prüfung zu beauftragen! Unsere geschulten Kundendienstmonteure führen die vorgeschriebenen Prüfungen -meistens in Verbindung mit den fälligen Wartungen- schnell und kostengünstig bei Ihnen vor Ort durch!
Damit sind Sie auf der sicheren Seite und Ihre Maschinen sind schnell wieder einsatzbereit!